++ Welche Rechte habe ich im Praktikum? ++
Wichtiges zu Probezeit, Urlaub, Arbeitszeit und Zeugnis in der Modeindustrie...
+ Meine Rechte im Praktikum +
Auch ein Praktikant lebt nicht im anspruchsfreien Raum und hat durchaus Rechte, die er einfordern kann. Denn schließlich ist ein Praktikant auch ein Arbeitnehmer, für den die gleichen Gesetze gelten. Die Informationen stammen aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie der Gewerbeordnung. Ausnahme hiervon besteht in den Pflichtpraktika während des Studiums. Diese werden als Teil der Ausbildung angesehen und daher sind die wesentlichen Regeln und Pflichten meist in den Studienordnungen festgelegt.
+ Die Arbeitszeit +
Die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers (und somit auch eines Praktikanten) darf laut ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann nur auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Wochen (oder sechs Monaten) die acht Stunden im Durchschnitt nicht überschritten werden (§3). Man darf nicht länger als sechs Stunden am Stück ohne Ruhepause beschäftigt werden. Danach hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine im Voraus genannte Ruhepause von mindestens 30 Minuten (§4).
Nach Ende der täglichen Arbeitszeit hat man einen Anspruch auf eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden (§5). Wenn ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten muss, hat er Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen (§11). Abweichungen gibt es nur durch Tarifverträge.
+ Der Urlaub +
Auch Praktikanten haben laut BUrlG Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§1). Dieser beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage im Jahr. Da man bei einem Praktikum von weniger oder sechs Monaten Dauer noch nicht die übliche »Wartezeit« (§4) überschritten hat, hat man nur Anspruch auf einen Teilurlaub, der pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs beträgt (§5). Somit hat man beispielsweise bei drei Monaten Praktikumsdauer Anspruch auf fünf Tage bezahlten Urlaub. Abweichungen von dieser Regelung sind nur durch Tarifverträge möglich.
+ Die Probezeit +
Wer nach dem Praktikum von einer Firma in eine Festanstellung übernommen wird, kann darauf bestehen, dass die Praktikumszeit an die Probezeit - welche maximal sechs Monate dauern darf - angerechnet wird. Dies wurde vom Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil bestätigt (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 20.02.2001, Aktenzeichen: 5 Ca 2426/00).
+ Das Arbeitszeugnis +
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis ab dem Zeitpunkt der Kündigung (§ 109 Gewerbeordnung). Dazu zählen auch Praktikanten. Im Zeugnis sollten mindestens die Art, die Länge und Ziele des Praktikums benannt werden. Außerdem sollte es Auskunft geben über die erlernten beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen. Zudem kann angefordert werden, dass das Benehmen und die Leistungen aufgeführt und erläutert werden.
Es gibt zusätzlich einige Grundregeln, die in Deutschland für ein Zeugnis gelten. Ein Zeugnis muss schriftlich erstellt werden. Die elektronische Form alleine ist nicht zulässig. Es soll in verständlicher Sprache und deutlich formuliert sein. Das Zeugnis muss der Arbeitgeber in wahrheitsgetreuer, objektiver Sichtweise verfassen. Das bedeutet, dass nur die tatsächliche Arbeitsleistung und das Sozialverhalten beurteilt werden darf, ohne Beeinflussung durch subjektive Abneigungen. Das Zeugnis kann notfalls vor Gericht eingeklagt werden.
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